MBÜ Consulting GesmbH & Co KG
3321 Ardagger
Sonnensiedlung 37
UID-Nr.: ATU65966289
FN 352176g
Landesgericht St. Pölten
Tel: 0676/621 69 09
b.uebellacker@mbuconsulting.at
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Anwendbare gewerberechtliche Vorschriften:
Gewerbeordnung (GewO) und E-Commerce-Gesetz (ECG) in der jeweils gültigen Fassung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu richten.
Verluste sind entstanden. Es fehlt an Geld. Menschen wenden sich ab. Banken fordern Zusatzsicherheiten. Sie fühlen sich unsicher manchmal auch überfordert. Es soll eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt werden.
Die nächsten Monate werden Ihnen alles abverlangen. Sie müssen überzeugt und überzeugend sein. Wichtig ist: Lassen Sie sich zu keiner Lösung hinreißen, die nicht wirklich erfolgsversprechend scheint.
Zuhören. Mitdenken. Antizipieren. Lösungen aufzeigen.
Wir halten unsere Lösungen fest und setzen sie mit Ihnen gemeinsam um.
Die Rückführbarkeit der Kreditforderungen ist fraglich. Der Banker erarbeitet seine Risikoposition und möchte seine Sanierungsstrategie definieren. Es mangelt an Informationen und es herrscht Zeitdruck. Es ist zu vermeiden gutes Geld schlechtem nachzuwerfen. Daher sollen untaugliche Sanierungskonzepte erkannt und abgelehnt werden. Lebensfähige Unternehmen sollen nach Möglichkeit gerettet werden.
Hat das Unternehmen turn-around Potenzial? Welche Maßnahmen sind zu setzen? Sind die nötigen Kompetenzen an Bord? Was kostet die Sanierung und wer trägt das Risiko? Wie hoch ist die Sanierungserfolgswahrscheinlichkeit?
Wir planen realistisch. Die Wege die wir aufzeigen gehen wir mit. Sie werden regelmäßig informiert. Wir haben Risiken im Auge und versuchen sie zu vermeiden. Bei unseren Entscheidungsgrundlagen stellen wir die künftige Überlebenswahrscheinlichkeit, Insolvenzwahrscheinlichkeit bzw. die Erfolgswahrscheinlichkeit der verfolgten Sanierungsstrategie dar.
Der Steuerberater benötigt eine Fortbestehensprognose. Sonst kann der Jahresabschluss nicht wie gewohnt aufgestellt werden. Der Kunde soll optimal beraten werden.
Monate harter Arbeit stehen bevor. Es gilt rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, sonst läuft alles aus dem Ruder. Es braucht: hohe Transparenz, ausgewogene Maßnahmen, überzeugende Kommunikation.
Bestmögliche Kooperation zum Vorteil des Kunden. Verantwortungsvolle, menschlich und fachlich kompetente Herangehensweise. Sanierungsstrategien mit Transparenz über die zu erwartende Erfolgswahrscheinlichkeit. Hochwertige Dokumentation und außergewöhnliche Umsetzungsbegleitung.
Der Kunde ist pleite. Sie wurden als Insolvenzverwalter eingesetzt und vertreten die Interessen der Gläubiger. Es bestehen kaum Vermögenswerte, welche Sie zu Gunsten der Masse verwerten können. Sie fragen sich, ob rechtzeitig Insolvenz angemeldet wurde und ob im Vorfeld der Insolvenz einzelne Gläubiger zu Unrecht besser behandelt wurden.
Haben die Verantwortlichen sorgfältig und verantwortungsvoll gearbeitet? Basierten etwaige Sanierungsversuche im Vorfeld der Insolvenz auf tauglichen Sanierungskonzepten, oder wurden diese am Rücken der nun geschädigten Alt- und Neugläubiger ausgetragen? Wurden Zahlungen entgegen dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung geleistet? Ist ein Quotenschaden entstanden?
Wir screenen die Vergangenheitsentwicklung und erstellen bei Bedarf Sachverständigengutachten. So lernen wir aus Fehlern.